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Erfüllung vom Rechts-Rahmens

Wenn Behörden und andere öffentliche Institutionen Webseiten erstellen wollen, müssen sich diese an das Web-Zugänglichkeit-Gesetz (WZG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) halten. Das heißt, ihre Seiten müssen barrierefrei und somit auch leicht verständlich sein.

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Mit unseren Lösungen zur Analyse Ihrer Texte sind Sie immer auf der “sicheren” Seite.
 
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